Probestudium
Ein Probestudium ist ausschlie?lich in zulassungsfreien Bachelorstudieng?ngen m?glich.
Das Probestudium dauert 2 Semester (M?glichkeiten zur Verl?ngerung s. u.). In Bachelorstudieng?ngen müssen pro Semester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europ?ischen Credit-Transfer-System (ECTS) erworben werden.
Sofern der erfolgreiche Abschluss des Probestudiums dem Studierendensekretariat unaufgefordert fristgerecht nachgewiesen wurde (s. u.), berechtigt dies zur regul?ren Fortsetzung des begonnenen Studiums.
Eine Beurlaubung unterbricht das Probestudium.
Eine Verl?ngerung des Probestudiums ist in folgenden F?llen m?glich:
- für Teilzeitstudierende entsprechend dem Verh?ltnis der Regelstudienzeit in Teilzeit zur Regelstudienzeit in Vollzeit, gerundet zu vollen Semestern (Teilzeitstudium zurzeit an der Universit?t Paderborn nicht m?glich)
- bei Behinderung oder chronischer Erkrankung um h?chstens zwei Semester unter Berücksichtigung des Grads der Einschr?nkung der Studierf?higkeit,
- bei Mitwirkung als gew?hlte*r Vertreter*in in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft, der Fachschaften oder der Studierendenwerke um h?chstens ein Semester,
- bei Wahrnehmung des Amtes der*des Gleichstellungsbeauftragten um h?chstens ein Semester,
- bei Pflege und Erziehung eines minderj?hrigen Kindes im Sinne von § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsf?rderungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung um h?chstens zwei Semester,
- bei Pflege einer oder eines Angeh?rigen im Sinne von § 16 Abs. 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung um h?chstens zwei Semester oder
- bei sonstigen vergleichbaren Umst?nden um h?chstens 2 Semester.
Die Verl?ngerung des Probestudiums k?nnen 威尼斯人官网 in PAUL > Studium > Antr?ge bis zum letzten Tag des regul?ren Probestudiums, d. h. 30.09. (WiSe) bzw. 31.03. (SoSe), beantragen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise und im Fall der Beantragung nach Nr. 7 eine ausführliche schriftliche Begründung beizufügen. Empfohlen wird, die Beantragung umgehend nach Eintritt des Umstands nach Nr. 1 bis 7 vorzunehmen, z. B. im Fall der Kindererziehung bereits zusammen mit der Bewerbung.
Das verl?ngerte Probestudium ist erfolgreich, wenn mindestens die Leistungspunkte bzw. Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, die im Fall eines zweisemestrigen Probestudiums nachzuweisen w?ren (pro Probesemester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte).
- Dem Studierendensekretariat ist bis zum Ende des letzten Probesemesters (30.09./31.03.) unaufgefordert nachzuweisen, dass das Probestudium aufgrund der erbrachten Leistungen erfolgreich abgeschlossen wurde oder aufgrund der erbrachten und angemeldeten Leistungen voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann. Hierfür ist eine Best?tigung des Zentralen Prüfungssekretariats (ZPS) bzw. für Lehramtsstudieng?nge der PLAZ – Professional School of Education einzureichen. Bis zum Eingang dieser Best?tigung sind keine Veranstaltungsanmeldungen für das folgende Semester m?glich, da Ihre Rückmeldung nicht vorgenommen werden kann.
- Wurde bis zum Ende des letzten Probesemesters nur der vorrausichtliche Erfolg und nicht der tats?chliche Erfolg des Probestudiums nachgewiesen, ist dieser (ebenfalls durch eine Best?tigung des ZPS bzw. PLAZ) bis sp?testens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des auf das Probestudium folgenden Semesters unaufgefordert nachzuweisen.
Wichtig: Wird die Best?tigung über den Erfolg des Probestudiums nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Studiengang.
Falls das Probestudium nicht erfolgreich abgeschlossen wird, kann unter Umst?nden die Umschreibung in einen anderen zulassungsfreien Studiengang/ein anderes zulassungsfreies Fach erfolgen. Hierzu erkundigen 威尼斯人官网 sich bitte frühzeitig bei der zust?ndigen Ansprechperson des Studierendensekretariats.
Ein nicht bestandenes Probestudium in einem zulassungsfreien Studiengang steht der Bewerbung für eine Zugangsprüfung nicht entgegen.